Rettungsdienstgesetz Bremen
Das Bremer Hilfeleistungsgesetz enthält Regelungen über die Bremer Feuerwehren, den Rettungsdienst und Krankentransport sowie den Katastrophenschutz. Eine Aufgliederung in verschiedene Gesetze entfällt.
- Bremer Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) vom 19. März 2009 (HTML|PDF)
- Feuerwehrkostenordnung der Stadt Bremen mit Kostenverzeichnis (einschließlich Rettungsdienstgebühren)
- Feuerwehrkostenordnung der Stadt Bremerhaven mit Kostenverzeichnis (einschließlich Rettungsdienstgebühren)
Hilfsfrist in Bremen
Der Rettungsdienst soll mindestens 95 % aller Notfälle innerhalb einer Eintreffzeit von 10 Minuten bedienen können. Maßgebend ist die Zeitspanne von der Eröffnung des Einsatzes bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort an befestigter Straße, § 28 Abs. 1, Satz 2 Abs. 2 BremHilfeG.
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