Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern (MV)
Hilfsfrist in Mecklenburg-Vorpommern
Sie umfasst den Zeitraum von der Alarmierung eines Rettungsmittels durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen am Notfallort. Es ist vorzusehen, dass ein an einer Straße gelegener Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten erreicht werden kann, § 8 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 RDGM-V.