Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

Feuerwehrgesetz

  • Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG)

Katastrophenschutz

  • Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern
    (Landeskatastrophenschutzgesetz – LKatSG M-V)

 

Hilfsfrist in Mecklenburg-Vorpommern

 

Sie umfasst den Zeitraum von der Alarmierung eines Rettungsmittels durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen am Notfallort. Es ist vorzusehen, dass ein an einer Straße gelegener Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten erreicht werden kann, § 8 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 RDGM-V.

Cybersicherheit, Datenschutz

§ 15 RDG M-V enthält Bestimmungen betreffend Dokumentation, Datenschutz und Auskunftspflichten. Die §§ 35 ff. LKatSG und § 28 BrSchG enthalten weitere Bestimmungen zur Datenverarbeitung. Besondere Regelungen zur Cybersicherheit über den Datenschutz hinaus sind nicht vorgesehen.

 

 

 

Staufer Kirsch
Staufer KirschLegal Solutions

Ansprechpartner für Rettungsdienstrecht

Dr. Andreas Staufer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit über 25 Jahren ist er im Münchener Rettungsdienst aktiv. Dr. Staufer beschäftigt sich aktiv mit dem Rettungsdienstrecht. Kristin Kirsch, LL.M. Legal Tech ist Rechtsanwältin und Fachanwältin im IT-Recht. Ihr Schwerpunkt ist das Recht Neuer Technologien. Zusammen sind sie Staufer Kirsch.

Staufer Kirsch GmbH
Telefon +49 89 21530330

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Dittrich/Dochow/Ippach (Hrsg.) Rechtshandbuch Cybersicherheit im Gesundheitswesen, C.F. Müller 2024. Mit Beiträgen zur Cybersicherheit in Rettungsdienst und Leitstelle sowie Cybersicherheit in der Pflege von Dr. Andreas Staufer und Kristin Kirsch