Rettungsdienstgesetz Niedersachsen (NDS)

Dienstleistungsauftrag (Submission) und Dienstleistungskonzession nach § 5 NRettG möglich. Rechtsweg und Bereichsausnahme teilweise umstritten: Vergleiche OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.06.2019 – 13 ME 164/19, OLG Celle Vergabesenat, Beschluss vom 25.06.2019, 13 Verg 4/19.

Daneben qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes nach § 19 NRettG im Dualen System. Es besteht Genehmigungsanspruch mit Verträglichkeitsprüfung/Funktionsfähigkeit.

Hilfsfrist in Niedersachsen

  • Notfallrettung: Die Hilfsfrist soll in 95 % der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen. Sie beginnt mit der Einsatzentscheidung (ohne Disposition). Sie endet mit der Ankunft des ersten Rettungsmittels an einem an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort.
  • Krankentransport: Wartezeit von 30 Minuten ab Eingang einer Anforderung in der zuständigen Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen eines Krankenkraftwagens am Einsatzort.

Feuerwehr in Niedersachsen

Katastrophenschutz in Niedersachsen