Notrufnummer in Europa

Die europäische Notrufnummer 112 können Sie von jedem Festnetz- und Mobiltelefon überall in der EU kostenlos anrufen. Sie erreichen hierüber die Notrufdienste der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie der Polizei.

Neben der 112 sind nationale Notrufnummern weiter in Gebrauch. Aber nur über die 112 sind die Notdienste in allen EU-Ländern zu erreichen. Darüber hinaus wird die 112 auch in zahlreichen anderen Ländern der Welt an die zuständigen Notdienste weitergeleitet.

Seit 1991 gibt es in Europa eine einheitliche Notrufnummer, die 112. Dies beruht auf der Entscheidung 91/396/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Einführung einer einheitlichen europäischen Notrufnummer. Gesetzliche Vorgaben bestehen in mehreren EU-Richtlinien und einzelstaatlichen, telekommunikationsrechtlichen Regularien zur technischen Umsetzung und Bekanntgabe der 112.

Eine Nummer, die man sich merken sollte:

Notruf: 112

Nationale Notrufnummern

Von der europäischen Notrufnummer unterscheiden sich die nationalen Notrufnummern zahlreicher weiterer Dienste.

Feuerwehr-Notruf

Über den Feuerwehr-Notruf erreicht man die Feuerwehr beispielsweise bei Feuer, Verkehrsunfällen oder Unglücken.

Polizei-Notruf

Über den Polizeinotruf erreicht man die Polizei, beispielsweise bei einem akuten Verbrechen.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Notdienst

Für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Fälle existieren weitere Rufnummern des organisierten Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Dieser dient vornehmlich für akute Erkrankungen und Verletzungen, die keiner sofortigen medizinischen Behandlung bedürfen. Die Fälle sind aufschiebbar, aber nicht bis zu den nächsten regulären Öffnungszeiten der niedergelassenen Ärzte.

Notruf im außereuropäischen Ausland

Auch außerhalb Europas empfehlen wir, es im Zweifel unter der Rufnummer 112 zu probieren. Die nachfolgend genannten Länder leiten – soweit uns bekannt geworden – die Notrufnummer 112 an die nationalen Notrufnummern weiter, beispielsweise in den USA an den 911-Notruf.

Afrika

  • Ägypten
  • Ghana
  • Mauritius (eingeschränkt / nur Polizei)
  • Nigeria
  • Ruanda
  • Senegal
  • Südafrika

Asien

  • Armenien
  • Azerbaijan
  • China (Hier wird nur die dort geltende Notrufnummer genannt)
  • Osttimor
  • Hong Kong (Weiterleitung bei mobilen Anrufen)
  • Indien
  • Indonesien (eingeschränkt / nur Polizei und nur von Mobiltelefonen)
  • Iran
  • Israel
  • Jordanien
  • Kazakhstan
  • Kuwait
  • Kyrgyzstan
  • Libanon (eingeschränkt / nur Polizei)
  • Macau
  • Malaysia (Weiterleitung bei mobilen Anrufen)
  • Nepal (eingeschränkt / nur Polizei)
  • Saudi-Arabien
  • Südkorea (eingeschränkt / nur Polizei)
  • Sri Lanka (eingeschränkt / nur Polizei)
  • Syrien (eingeschränkt / nur Polizei)
  • Republik China (Taiwan) (Nach Herstellen der Verbindung die 0 für Polizei und die 9 für sonstige Notfälle drücken) 
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Usbekistan
  • Oman

Nordamerika

  • Kanada
  • Dominikanische Republik
  • Panama
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Ozeanien

  • Australien (nur von Mobiltelefonen)
  • Neuseeland
  • Vanuatu
  • Südamerika
  • Brasilien
  • Chile
  • Kolumbien (eingeschränkt / nur Polizei)
  • Costa Rica
Staufer Kirsch
Staufer KirschLegal Solutions

Ansprechpartner für Rettungsdienstrecht

Dr. Andreas Staufer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit über 25 Jahren ist er im Münchener Rettungsdienst aktiv. Dr. Staufer beschäftigt sich aktiv mit dem Rettungsdienstrecht. Kristin Kirsch, LL.M. Legal Tech ist Rechtsanwältin und Fachanwältin im IT-Recht. Ihr Schwerpunkt ist das Recht Neuer Technologien. Zusammen sind sie Staufer Kirsch.

Staufer Kirsch GmbH
Telefon +49 89 21530330

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