Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein (SHRDG)
Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein wird geregelt durch:
- Gesetz über die Notfallrettung und den Krankentransport
(Rettungsdienstgesetz – RDG) vom 29.11.1991, in der aktuellsten Fassung - Landesverordnung zur Durchführung des Rettungsdienstgesetzes
(DVO-RDG) vom 22. Oktober 2013, in der aktuellsten Fassung - Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern (RettSanApVO) (GVOBl. 8/17 S. 399)
- Landesverordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes (Fahrberechtigungsverordnung – FahrbVO)
Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein (SHBrSchG)
- Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
(Brandschutzgesetz – BrSchG) vom 10. Februar 1996, in der aktuellsten Fassung
Havariekommando Schleswig-Holstein
Gesetz zu der Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos und der Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zwischen dem Bund und den Küstenländern (HavKomErVbgG SH)
Katastrophenschutzgesetz Schleswig -Holstein (SHKatSG)
- Gesetz über den Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein
(Landeskatastrophenschutzgesetz – LKatSG -) vom 10. Dezember 2000, in der aktuellsten Fassung - Katastrophenschutzplan Schleswig-Holstein (PDF)
Sonstiges
- Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
- Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO)
Hilfsfrist in Schleswig-Holstein
Die Hilfsfrist in Schleswig-Holstein umfasst den Zeitraum ab Alarmierung durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an dem Einsatzort. Binnen zwölf Minuten soll der dem Einsatzort nächstgelegene über eine öffentliche Straße zugängliche Standort erreicht sein, mit Ausnahme geographisch erschwert zugänglicher Einsatzorte. Ziel: mindestens 90 Prozent aller Notfälle.
Die Wartezeit im Krankentransport ist nicht definiert.
Digitalisierung im Rettungsdienst
Die Organisation der Krankentransporte soll durch elektronische Einteilungsverfahren und logistische Algorithmen optimiert werden. Sie sollen auf der Voranmeldung von Transportaufträgen und einer Zuordnung zu definierten Ressourcen beruhen.