Rettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein (SHRDG)

Der Rettungsdienst in Schleswig-Holstein wird geregelt durch:

Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein (SHBrSchG)

Havariekommando Schleswig-Holstein

Gesetz zu der Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos und der Vereinbarung über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen zwischen dem Bund und den Küstenländern (HavKomErVbgG SH)

Katastrophenschutzgesetz Schleswig -Holstein (SHKatSG)

Sonstiges

  • Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH)
  • Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO)

Hilfsfrist in Schleswig-Holstein

Die Hilfsfrist in Schleswig-Holstein umfasst den Zeitraum ab Alarmierung durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an dem Einsatzort. Binnen zwölf Minuten soll der dem Einsatzort nächstgelegene über eine öffentliche Straße zugängliche Standort erreicht sein, mit Ausnahme geographisch erschwert zugänglicher Einsatzorte. Ziel: mindestens 90 Prozent aller Notfälle.

Die Wartezeit im Krankentransport ist nicht definiert.

Digitalisierung im Rettungsdienst

Die Organisation der Krankentransporte soll durch elektronische Einteilungsverfahren und logistische Algorithmen optimiert werden. Sie sollen auf der Voranmeldung von Transportaufträgen und einer Zuordnung zu definierten Ressourcen beruhen.

 

Staufer Kirsch
Staufer KirschLegal Solutions

Ansprechpartner für Rettungsdienstrecht

Dr. Andreas Staufer ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit über 25 Jahren ist er im Münchener Rettungsdienst aktiv. Dr. Staufer beschäftigt sich aktiv mit dem Rettungsdienstrecht. Kristin Kirsch, LL.M. Legal Tech ist Rechtsanwältin und Fachanwältin im IT-Recht. Ihr Schwerpunkt ist das Recht Neuer Technologien. Zusammen sind sie Staufer Kirsch.

Staufer Kirsch GmbH
Telefon +49 89 21530330