Rettungsdienstgesetz Hessen (HE)

Hilfsfrist in Hessen

Ein geeignetes Rettungsmittel soll jeden an einer Straße gelegenen Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten erreichen. Die Hilfsfrist umfasst den Zeitraum vom Eingang einer Notfallmeldung bis zum Eintreffen eines geeigneten Rettungsmittels am Notfallort, § 15 Abs. 2 Satz 2 HRDG.