Rettungsdienstgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Feuerwehrgesetz
- Gesetz über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG)
Katastrophenschutz
-
Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern
(Landeskatastrophenschutzgesetz – LKatSG M-V)
Hilfsfrist in Mecklenburg-Vorpommern
Sie umfasst den Zeitraum von der Alarmierung eines Rettungsmittels durch die Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen am Notfallort. Es ist vorzusehen, dass ein an einer Straße gelegener Notfallort in der Regel innerhalb von zehn Minuten erreicht werden kann, § 8 Abs. 2 Nr. 7 Satz 2 RDGM-V.
Cybersicherheit, Datenschutz
§ 15 RDG M-V enthält Bestimmungen betreffend Dokumentation, Datenschutz und Auskunftspflichten. Die §§ 35 ff. LKatSG und § 28 BrSchG enthalten weitere Bestimmungen zur Datenverarbeitung. Besondere Regelungen zur Cybersicherheit über den Datenschutz hinaus sind nicht vorgesehen.
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Dittrich/Dochow/Ippach (Hrsg.) Rechtshandbuch Cybersicherheit im Gesundheitswesen, C.F. Müller 2024. Mit Beiträgen zur Cybersicherheit in Rettungsdienst und Leitstelle sowie Cybersicherheit in der Pflege von Dr. Andreas Staufer und Kristin Kirsch.